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   Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Vertragspartner
CINECARD-Vertragspartner des Kunden ist die Kinopolis GmbH & Co. Multiplex KG, Wilhelminenstraße 9, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-2978-0, Fax: 06151-2978-32, info@kinopolis.de ((m)athäser). Der Vertrag wird zwischen (m)athäser und dem Kunden mit Aushändigung der CINECARD geschlossen.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der CINECARD (AGB) gelten für die Ausgabe, Verwaltung und Verwendung der CINECARD, einschließlich des Kinokarten-Internetverkaufs, für welchen ergänzende Bestimmungen gelten.

2. Ausgabe, Verwendbar- und Übertragbarkeit der CINECARD
Die CINECARD wird gegen eine Schutzgebühr von € 1,- an den (m)athäser-Kunden (CINECARD-Inhaber) und einer gleichzeitigen Mindestaufladung von € 10,- ausgegeben. Bei Beantragung muss der CINECARD-Inhaber zur Feststellung seiner Identität seinen Vor- und Zunamen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum (Mindestangaben) angeben. Darüber hinaus kann der CINECARD-Inhaber freiwillig weitere Angaben zu seiner Person machen. Näheres regelt Ziffer II. (Datenschutz). Das Mindestalter für die Beantragung und Nutzung der CINECARD beträgt 12 Jahre. Nach den geltenden Datenschutzbestimmungen benötigt (m)athäser für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die zusätzliche Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und die FSK-Richtlinien bleiben hiervon unberührt. Die CINECARD ist ausschließlich unentgeltlich auf Dritte übertragbar.

3. Vertragsgegenstand
Die CINECARD berechtigt als Kundenkarte gegen Vorlage zum bargeldlosen Einkauf, wenn der CINECARD zuvor vom Kunden ein entsprechender Geldbetrag gutgeschrieben wurde. Der Kunde kann seiner CINECARD an der Kasse des (m)athäser-Filmpalast zwischen € 10,- (Mindestaufladebetrag) und € 100,- (Maximalguthaben) ohne Kosten für den Kunden gutschreiben lassen. Mit der CINECARD können die im (m)athäser-Kino angebotenen Waren und Dienstleistungen, insbesondere Kinoeintrittskarten, Speisen und Getränke und nach Beantragung einer PIN auch via Internet gekaufte Kinoeintrittskarten bezahlt werden.

4. Rückzahlung nicht verbrauchter Beträge
Nichtverbrauchte Geldbeträge können ausschließlich gegen Rückgabe der CINECARD ausschließlich an der Kasse des (m)athäser-Filmpalastes während der geschäftsüblichen Zeiten in bar ausbezahlt werden. Bei Auszahlung von Restguthaben ist (m)athäserberechtigt, die Identität der abholenden Person mit der Identität des registrierten CINECARD-Inhabers anhand der Vorlage eines amtlichen Ausweises zu überprüfen und die Nummer des Ausweises und den Ausstellungsort und -datum zu notieren. Bei festgestellten Identitätsabweichungen kann (m)athäser die Auszahlung bis zur endgültigen Klärung der Berechtigung die Auszahlung verweigern.

5. Eigentum und Verlust
Die CINECARD bleibt Eigentum von (m)athäser und wird im Fall der Auszahlung des Guthabens einbehalten. Bei Verlust der CINECARD ist (m)athäser unverzüglich schriftlich, elektronisch oder persönlich im (m)athäser-Filmpalast zu informieren, damit die CINECARD für eine Nutzung oder Auszahlung des Guthabens gesperrt werden kann. Bei Verlust der CINECARD erstattet (m)athäser keinen Ersatz. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs oder der Manipulation kann (m)athäser die CINECARD jederzeit sperren und eine Auszahlung des Guthabens oder eine Verwendung der CINECARD bis zur abschließenden Aufklärung des Sachverhaltes verweigern.

6. Haftung
(m)athäser haftet nach den gesetzlichen Regeln uneingeschränkt, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung von (m)athäser auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wird, ist die Haftung von (m)athäser auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung für (m)athäser ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung von (m)athäser bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

7. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB der CINECARD werden durch Aushang an den Kassen des (m)athäser-Filmpalastes bekannt gemacht. Änderungen gelten als genehmigt, wenn die CINECARD nach Veröffentlichung der Änderung vorbehaltlos genutzt wird.

8. Anwendbares Recht
Auf den Vertrag der Parteien einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf alle mit der CINECARD bezahlten Waren und Dienstleitungen, einschließlich des Kaufs von Eintrittskarten über den Internetauftritt von (m)athäser, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht) Anwendung.

II. Angaben zum Datenschutz
Für die Ausgabe, Verwaltung und Nutzung der CINECARD speichert (m)athäser den Vor- und Zunamen, die Anschrift und das Geburtsdatum (Mindestangaben) des CINECARD-Inhabers. Soweit der CINECARD-Inhaber bei Beantragung der CINECARD freiwillig weitere Angaben zu seiner Person gemacht hat, werden auch diese Daten durch (m)athäser gespeichert und genutzt.
(m)athäser ist berechtigt, die v.g. Angaben des CINECARD-Inhabers an Drittunternehmen weiter zu geben, soweit dies zur Ausgabe der CINECARD (Herstellung und Versendung) und zur Durchführung dieses Vertrages notwendig ist. Nach bargeldloser Bezahlung mit der CINECARD sind zur Durchführung des Vertrages und einer Abrechnung zwischen den Vertragspartnern die mit der CINECARD bezahlten Leistungen und Waren, das Datum der CINECARD-Nutzung sowie der Kaufpreis zu speichern und für Abrechnungszwecke der Buchhaltung von (m)athäser zu übermitteln. Nach erfolgter Abrechnung werden alle zur Abrechnung nicht mehr benötigten Daten gelöscht.
(m)athäser darf und wird zur Identifizierung verlorener und gesperrter CINECARDS die zur tatsächlichen Einziehung notwendigen Daten den (m)athäser-Mitarbeitern bekannt geben.
(m)athäser kann die zur Verfügung gestellten Daten sowie deren Änderungen als auch die mit der Nutzung der CINECARD anfallenden Daten zu Marktforschungszwecken und gegebenenfalls zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen nutzen. Hierzu gehören auch Informationen über aktuelle Filmstarts, Events und Sonderveranstaltungen. Zu diesem Zweck wird (m)athäser die Daten gegebenenfalls an dafür beauftragte Dienstleister (Dritte) weitergeben. Diese Dienstleister verpflichten sich gegenüber (m)athäser, die insoweit von (m)athäser zur Verfügung gestellten gespeicherten Daten des CINECARD-Inhabers nach Durchführung der Marketingmaßnahme sofort zu löschen und die Daten sonstigen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen oder weiter zu geben.
Eine darüber hinaus gehende Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte oder eine andere als die vorgenannte Nutzung der Daten durch (m)athäser ist ausgeschlossen.
Der CINECARD-Inhaber kann seine Einwilligung zur v.g. Nutzung und Speicherung, soweit diese nicht zwingend für die Verwaltung der CINECARD und zur Durchführung der jeweiligen mit der Karte getätigten Käufe benötigt werden, jederzeit gegenüber (m)athäser schriftlich oder elektronisch unter Angabe der CINECARD-Nummer und seiner Identität widerrufen. (m)athäser wird diese Daten dann sofort löschen.

Stand: 1. Juli 2005